Schallimmissionsschutz // SAB
Ziel des Schallimmissionsschutzes ist es, die Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm zu schützen sowie dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Probleme sind besonders dann zu erwarten, wenn geräuschintensive Nutzungen an besonders geräuschempfindliche Nutzungen (oder umgekehrt) heranrücken.
"Eines Tages wird der Mensch den Lärm genauso bekämpfen müssen wie die Cholera und die Pest." Robert Koch (1843 - 1910)
Planung / Beratung
Beratung und Unterstützung von Bauherrn, Behörden, Anlagenbetreibern und Betroffenen zur Vermeidung von Lärmproblemen
Berechnung
Erstellung von Schallimmissionsprognosen für genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (TA Lärm), z.B. Industrie- und Gewerbebetriebe, Windenergieanlagen, Diskotheken, Gaststätten, Veranstaltungsstätten etc., für Sportanlagen (18.BImschV) und Freizeitanlagen (Freizeitlärm-Richtlinien)
- schalltechnische Untersuchungen an Straßen- und Schienenverkehrswegen im Rahmen der Lärmvorsorge (16.BImSchV) sowie der Lärmsanierung
- Untersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung (DIN 18005-1) für Wohngebiete, Gewerbe- und Industriegebiete, Sondergebiete
- Untersuchungen zum Baulärm (AVV Baulärm)
- Untersuchungen zum Lärm am Arbeitsplatz
Messung
- Geräuscheinwirkungen ausgehend von Gewerbebetrieben, haustechnischen Anlagen sowie Sport- und Freizeitanlagen
- Schallemission von Maschinen und Anlagen
- Lärm an Arbeitsplätzen nach der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung
Begutachtung
Erstattung von Gutachten im Privat- und Gerichtsauftrag